Selected Publication:
Regvar, C.
Behandlungsabbruch bei Wachkomapatienten im Lichte richterlicher Entscheidungen
[ Diplomarbeit ] Medical University of Graz; 2011. pp. 64
[OPEN ACCESS]
FullText
- Authors Med Uni Graz:
- Advisor:
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Farzi Sylvia Ingrid
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Kröll Wolfgang
- Altmetrics:
- Abstract:
- Die Tatsache und die damit verbundene Problematik, dass Patienten jahrelang im Wachkoma liegen, sind nicht neu. Durch den Fortschritt der präklinischen Versorgung und der immer komplexeren und besseren Möglichkeiten der intensivmedizinischen Versorgung, gelingt es, Patienten wiederzubeleben, am Leben zu erhalten und auch wieder, mit oder ohne neurologisches Defizit, in die Gesellschaft einzugliedern. Trotzdem kommt es vor, dass die cerebrale Schädigung so groß ist, dass Patienten im vegetativen Status verbleiben.
Wie soll nun mit Patienten verfahren werden, die jahrelang im Wachkoma liegen, zu einem früheren Zeitpunkt ein solches Leben aber abgelehnt haben? Wer darf oder soll diese ethisch schwierige Entscheidung treffen, die in letzter Konsequenz das Ende eines Lebens bedeuten kann?
Immer wieder kommt es also vor, dass sich die behandelnden Ärzte und Angehörigen in einem rechtlichen Graubereich befinden, wenn sie dem Willen des Patienten nachkommen wollen.
Es gibt leider keine verbindliche Rechtsnorm, welche die Änderung des Therapieziels ausreichend regelt.
Der BGH Karlsruhe hat im Juni 2010 ein Urteil gefällt, in dem anhand eines konkreten Falles entschieden wurde, dass zwischen dem ¿Nichtergreifen¿ und dem ¿Beenden¿ einer bereits begonnenen Maßnahme kein Unterschied gemacht werden darf, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht.
Inwiefern Gerichte geeignet sind, derartige Fragen (ethisch und rechtlich) umfassend zu klären, soll anhand von ausgewählten Fallbeispielen untersucht werden.