Gewählte Publikation:
Loinig, N.
Schädigung der vorderen Sehbahn als mögliche Komplikation nach Gamma-Knife-Radiochirurgie.
[ Dissertation ] Graz Karl-Franzens University; 2003.
- Autor*innen der Med Uni Graz:
- Betreuer*innen:
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Langmann Gerald
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Leber Klaus
- Altmetrics:
- Abstract:
- Einleitung: Die strahleninduzierte Schädigung der vorderen Sehbahn (radiaton-indced optic neuropathy, RON) ist eine seltene, für den Patienten jedoch schwerwiegende Komplikation, die nach der radiochirurugischen Behandlung im Bereich der vorderen Sehbahn auftreten kann. Diese retrospektive Studie zeigt den Zusammenhang zwischen der RON und der verabreichten Volumendosis. Methode: Vierundfünfzig Patienten mit benignen Tumoren im Bereich der Fossa cranii anterior und media (Hypophysenadenome, Meningeome und Leksell Gamma Knife radiochirurgisch behandelt und über einen Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 90 Monaten (mit einem Durchschnitt von 44 Monaten) in einem Intervall von 6 bis 12 Monaten klinisch, neuroradiologisch, neuroopthalmologisch und endokrinologisch kontrolliert. Die drei Abschnitte der vorderen Sehbahnen (Nervus opticus, Chiasma opticum und Tractus opticus) wurden getrennt betrachtet und erfasst. Bei den 54 Patienten waren unterschieldiche Anteile des Sehapparates 8alleine oder in Kombination) uni- oder bilateral betroffen. Die minimale Strahlenbelastung wurde willkürlich mit 5 Gy festgelegt. Die durchschnittliche Punktuell gemessene Maximaldosis lag beim Nervus opticus bei 10,8 Gy (5,6 Gy-20,4 Gy), beim Chiasma bei 10,5 Gy (5-16,9 Gy) und beim Tractus opticus bei 10,9 Gy (6,1 Gy 19 Gy). Bei einer Tumorkontrollrate von 90,7% bleib der neuroopthalmoogische Befund bei 81,4% der Patienten stabil, bei 7,4% trat eine Verbesserung des Virus und bei 5,6% eine Verbesserung der bestehenden Gesichtsfelddefekte in Erscheinung. Bei 5,6% der Patienten, deren Tumorgröße abgenommen hatte, kam es zu einer Verschlechterung der visuell evozierten Potentiale (VEP-Latenz) innerhalb von durchschnittlich 18 Monaten (12-24). Bei 2 Patienten dieser Gruppe verschlechterte sich zusätzlich der Visus und bei einem das Gesichtsfeld. Eine RON konnte in einem Fall diagnostiziert werden. Ergebnis: Es konnte in Bezug auf die Bestrahlungsparameter (Dosis und Volumen) kein signifikanter Unterschied zwischen Patienten mit bzw. ohne Strahlenschädigung festgestellt werden. Auffällig war jedoch, dass die 3 geschädigten Patienten der Gruppe angehörten, die bereits präradiochirurgisch eine Schädigung der vorderen Sehbahn aufgewiesen hatte.